Steuern und Freibeträge
Die besten Stellenangebote in Deutschland

Wenn Sie in Deutschland gearbeitet haben und die Rückerstattung des Zuschusses beantragen möchten, müssen Sie eine Akte einreichen, die nicht länger als 6 Monate seit Beginn des Arbeitsvertrags im Ausland zurückliegt.
Bei Personen, die bereits eine offene Akte haben, wenden Sie sich bitte an uns, um die Zuschussjahre zu vervollständigen oder die im Ausland gearbeiteten Zeiten weiter zu vervollständigen.
Sie können auch eine Rückerstattung der Steuern aus dem Ausland für die letzten 5 Jahre beantragen. Es ist sehr wichtig, die vom Arbeitgeber erhaltenen Dokumente aufzubewahren, da sie als Bestandteil der Steuerakte beigefügt werden. Details und Informationen: 0743-532-563
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